Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Für alle Rechtsgeschäfte der Visagistin Vanessa Remelius (nachfolgend „Auftragnehmerin“) mit Auftraggebern gelten ausschließlich nachfolgende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB). Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind Unternehmen als Kaufleute, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen i. S. d. § 310 I BGB.

Diese AGB können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen geändert werden. Andere AGB finden keine Anwendung. Die Auftragnehmerin behält sich Änderungen der AGB vor. Die veröffentlichten Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der den AGB zugehörigen Preisliste. Für den Fall von Sonderangeboten gilt der angebotene Preis auf die Sonderaktion befristet. In begründeten Fällen können Termine nur nach entsprechender Vorauszahlung angenommen werden wie zum Beispiel spezielle „Events“. Erbrachte Leistungen sind nach erfolgter Ausführung, spätestens mit Rechnungsstellung ohne Abzug eines Skontos zu begleichen, sofern nichts anderweitig vereinbart wurde. Diese Bedingungen werden mit Auftragsvereinbarung anerkannt und finden Anwendung. Die Auftragsvereinbarung erfolgt schriftlich, wobei die Textform i.S.d. § 126b BGB (z.B. E-Mail) genügt. Die gültigen Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

§ 2 Terminvereinbarungen und Fahrt-/Reisekosten

Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Die Auftragsvereinbarung beinhaltet den Leistungsort, das Datum, Zeit sowie die Höhe des Honorars.
Ein Verspätetes Erscheinen des Auftraggebers zum vereinbarten Termin kann möglicherweise aufgrund nachfolgend stattfindender Termine von der ursprünglich vereinbarten Leistungszeit abgezogen werden. Für eine vom Auftraggeber gewünschte Kürzung der vereinbarten Leistungszeit während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es ist die vollständig vereinbarte Vergütung gemäß der Auftragserteilung zu zahlen.
Die Auftragnehmerin wird nach terminlicher Vereinbarung für alle geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren tätig. Bei Personen unter 18 Jahren ist eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich und eine solche vor dem Leistungsbeginn schriftlich nachzuweisen.
Die Leistungsdauer und der -umfang richten sich nach der vorherigen, individuellen Absprache und dem Haar- bzw. Hautbild der jeweiligen Person.
Kann aus für die Auftragnehmerin nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt ein Termin nicht eingehalten werden, wird der Auftraggeber umgehend in Kenntnis gesetzt, soweit die angegebenen Adress- und Kontaktdaten des Auftraggebers eine zeitnahe Benachrichtigung ermöglichen. Die Auftragnehmerin ist in dem Fall berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

Wird die Anreise von der Auftragnehmerin zum Auftraggeber mit dem PkW getätigt, so werden dem Auftraggeber zusätzlich zur vereinbarten Leistungsvergütung 0,50€ pro km zzgl. MwSt. berechnet.
Im Übrigen sind alle anfallenden Reisekosten wie Bahn / Bus / Flug / Taxi sowie Übernachtungskosten vom Auftraggeber zu tragen, sofern nicht anderweitig abgesprochen.

§ 3 Terminverschiebungen/ -absagen und Stornobedingungen

Im Falle eines geschlossenen Dienstvertrags i.S.d. § 611 BGB über eine entsprechende Tätigkeit der Auftragnehmerin bleibt gem. § 615 BGB der Vergütungsanspruch erhalten, wenn sich der Auftraggeber in Annahmeverzug (§§ 293 ff. BGB) befindet. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Auftraggebers besteht nicht.

Ist wiederum seitens der Auftragnehmerin ein konkreter Behandlungserfolg geschuldet, sprich ein Werkvertrag i.S.d. § 631 BGB mit dem Auftraggeber geschlossen worden und hierfür eine Handlung des Auftraggebers erforderlich (so etwa die Terminvereinbarung mit dem Erscheinen zum vereinbarten Termin), so kann die Auftragnehmerin, wenn der Auftraggeber bzw. die von ihm bestimmte Person durch das Unterlassen der Handlung (Nichterscheinen) in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen gem. § 642 Abs. 1 BGB.

Eine Abgrenzung zwischen oben genannten Dienst- und Werkvertrag erfolgt einzelfallspezifisch und anhand der individuellen Auftragsvereinbarung.
Bei verspätetem Eintreffen besteht ein Anspruch auf die Leistung durch die Auftragnehmerin nur während der vereinbaren Leistungsdauer.

Eine Stornierung seitens des Auftraggebers ist grundsätzlich möglich unter nachfolgenden Bedingungen:
Wird ein Vertrag später als 21 Tage vor dem vereinbarten Termin storniert, ohne dass die Auftragnehmerin dies zu vertreten hat, stehen ihr das vereinbarte Honorar sowie bis dahin angefallene Nebenkosten in voller Höhe zu.

Bei einer früheren Vertragsauflösung setzt sich die gemäß der Auftragsvereinbarung getroffenen Honorarerstattung wie folgt zusammen:

100% – bis 20 Tage vor dem Termin 50% – bis 42 Tage vor dem Termin

§ 4 Gutscheinversand /- verfall

Der Versand von Gutscheinen wird sofort nach Auftragsvereinbarung – in der Regel am selben Werktag – vorgenommen. Die Lieferung von Gutscheinen erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für z.B. zu spät zugestellte Gutscheine und damit verbundene Schäden. Ein Gutscheinversand erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers.

Der Versand und die Bearbeitung auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) sind für den Auftraggeber kostenfrei. Die Kosten für den herkömmlichen Postversand sowie die inkludierten Bearbeitungsgebühren hierfür belaufen sich pauschal auf 2,50.
Der Gutschein muss per Vorkasse, vor Versand, bezahlt werden. Mit Eingang der Vorauszahlung auf angegebene Kontoadresse, wird der Gutschein versandt.

Alle von der Auftragnehmerin verkauften Gutscheine, müssen innerhalb von 24 Monaten eingelöst werden. Danach verfallen sie. Gerechnet wird, ab Ende des Jahres indem der Gutschein ausgestellt wurde. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.

§ 5 Gutscheineinlösung

Zum Einlösen des Gutscheines muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein muss zum Termin mitgebracht werden. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden können, muss dieser unter Berücksichtigung der unter § 2 genannten Fristen rechtzeitig vom Auftraggeber bzw. der von ihm zur Leistungsausführung bestimmten Person abgesagt werden. Erfolgt die Terminabsage nicht innerhalb der unter § 2 genannten Fristen, behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, die in § 2 genannten Stornogebühren vom Gutscheinwert abzuziehen. Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit.

§ 6 Datenschutz

An die der Auftragnehmerin übermittelten Daten wie Namen, Adresse, Telefonnummer oder E- Mail-Adresse (personenbezogene Daten) werden ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung von Anfragen oder der Auftragsabwicklung verwendet. Die Daten werden ggf. an Dritte weitergegeben (z.B. Bankverbindung).

Anonymisierte Daten, werden ggf. über Google Analytics oder Google Maps erstellt. Hierzu finden Sie weitere Erklärungen im Datenschutz.
Folgen Sie bitte diesem Link.

§ 7 Haftungsausschluss

Treten im Rahmen der jeweiligen Leistungsausführung durch die Auftragnehmerin unvorhersehbare Folgeschäden etwa durch allergische Reaktionen, Unverträglichkeiten o.ä. auf, die darauf zurückzuführen sind, dass Ausschlussgründe verschwiegen wurden, ist die Auftragnehmerin von jeder Haftung freigestellt. Gleiches gilt für Schäden, die dadurch entstehen, weil ein Ausschlussgrund dem Auftraggeber bzw. der von ihm zur Leistungsausführung bestimmten Person selbst nicht bekannt und für die Auftragnehmerin nicht erkennbar war. Bekannte Beschwerden wie Allergien, körperliche Einschränkungen, eine

druckempfindliche Haut, Schwangerschaft o.ä. sind vor der Leistungsausführung der Auftragnehmerin anzugeben.
Wenn die Auftragnehmerin fotografische Schmink-/Frisurbeispiele vor Ort oder Online veröffentlicht bzw. zeigt, sind dies nur Beispiele. Selbst wenn das Beispiel nachgearbeitet wird, kann es zu Abweichungen etwa bezüglich des Farbtons, der Form und der Wirkung der verwendeten Produkte kommen. Das Ergebnis kann von der gezeigten Vorlage abweichen.

Wird nach Leistungsabschluss der Auftragnehmerin nicht unmittelbar ein Mangel durch den Auftraggeber bzw. der von ihm zur Leistungsausführung bestimmten Person schriftlich angezeigt, gilt die ausgeführte Leistung als mängelfrei und vertragsmäßig erfüllt bzw. abgenommen.

Insoweit sind vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bzw. der von ihm zur Leistungsausführung bestimmten Person ausgeschlossen, sofern die Ansprüche nicht unmittelbar nach Abschluss der Leistungsausführung geltend gemacht werden.
Dies gilt ausdrücklich nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Die Haftung der Auftragnehmerin gegenüber nicht namentlich in der Auftragsvereinbarung genannten Dritten wird ausgeschlossen (sog. Konstellation des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter).
Die vertragliche und außervertragliche Haftung der Auftragnehmerin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber bzw. die von ihm zur Leistungsausführung bestimmten Person vertraut und vertrauen darf. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei sonstigen gesetzlichen Haftungsansprüchen oder bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung.
Im Übrigen richten sich die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bzw. der von ihm zur Leistungsausführung bestimmten Person nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8 Schlussbestimmungen

Dem Auftraggeber bzw. die von ihm zur Leistungsausführung bestimmte Person stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag ist ausgeschlossen, soweit nichts anderweitig schriftlich vereinbart wurde.

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist Würzburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder der Wohnsitzoder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

Besonderheiten beim Brautstyling:

Probetermin

Termine für die Probe finden im Wohnort der Stylistin statt.

Auftragsstornierung und Ausfallhonorar

Bei einer Vertragsauflösung bis zu 48 Stunden nach dem Probetermin fallen keine weiteren Kosten an. Die Anzahlung für die Probe wird einbehalten.

Bei einer späteren Vertragsauflösung setzen sich die Kosten wie folgt zusammen:

100% – bis 14 Tage vor dem Hochzeitstermin
80% – 15 – 28 Tage vor dem Hochzeitstermin
60% – ab 48 Stunden nach der Probe bis zu 28 Tage vor dem Hochzeitstermin